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Willkommen

Willkommen bei der Jagdgenossenschaft Kasseedorf

Die Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf. Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem anderen Eigenjagdbezirk gehören. Bejagbare Flächen sind im Jagdkataster verzeichnet.

Die Jagdgenossenschaft Kasseedorf bildet aus diesen bejagbaren Flächen den "Genossenschaftsjagdbezirk Kasseedorf", die Flächen liegen dabei rund um den Ortskern des Dorfes Kasseedorf.

Die Jagdgenossenschaft Kasseedorf verpachtet das Jagdausübungsrecht ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirks an einen Jagdscheinbesitzer (§ 11 BJagdG). Im Jagdpachtvertrag wird die Beziehung zwischen Jagdgenossenschaft und Pächter geregelt. So wird z. B. die Haftung der Jagdgenossenschaft für Wildschäden in der Regel auf den Pächter übertragen. Die Haftung der Jagdgenossenschaft ist dann nur noch subsidiär. Entscheidungen trifft die Jagdgenossenschaft grundsätzlich nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit: es muss sowohl eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen, als auch der hinter den Stimmen stehenden Fläche bestehen. Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche auf die Jagdgenossen umgelegt: man spricht von einem Auskehranspruch der Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft.

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Ihre

JAGDGENOSSENSCHAFT KASSEEDORF
Körperschaft öffentlichen Rechts

Kasseedorf & Umland

Luftbildaufnahme Kasseedorf und Umland

Luftbildaufnahme Kasseedorf und Umland

Wie sind Jagdgenossenschaften entstanden?

Bis 1848 stand das Jagdrecht dem jeweiligen Landesherrn als Jagdregal zu. Mit Ausnahme von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz hoben die deutschen Staaten diese Rechte im Gefolge der Revolution von 1848/49 auf. Jagd war nur noch auf eigenem Grund und Boden möglich. Aufgrund der ungeregelten Jagdausübung, die nun jedem auf seinem Besitz möglich war, wurde jedoch befürchtet, dass es zu einer schnellen Abnahme der Wildbestände kommen würde, da weder Mindestgrößen, noch Schonzeiten die Jagdausübung regelten. So schrieb Ernst Schlotfeldt in der Deutschen Jägerzeitung von 1884, daß die freie Jagd in kurzer Zeit eine vollständige Vernichtung des Wildstandes nach sich ziehen muß, bedarf es keines Beweises.

Wie stark diese Reduktion tatsächlich war, ist aus heutiger Sicht schwer nachzuvollziehen. Sicher ist, dass die vermutlich überhöhten Wildbestände der feudalen Jagd reduziert wurden und auch darüber hinaus eine Bestandsabnahme von nicht festlegbarem Ausmaß stattfand. Die deutschen Staaten erließen daher in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts Gesetze, die das dem Grundeigentümer zustehende Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht trennten und das Jagdausübungsrecht entweder den Gemeinden oder der Gemeinschaft der Grundeigentümer zuerkannten. Außerdem wurde mit dem Jagdpolizeigesetz von 1850 die Mindestgröße für die Ausübung der Jagd auf dem eigenen Grund und Boden auf 300 Morgen (ca. 75 Hektar) festgelegt, welche bis heute als Mindestgröße erhalten geblieben ist. Durch diese Regelungen wurde die Jagd erstmals reichseinheitlich geregelt und später in das Reichsjagdgesetz und in das heutige Bundesjagdgesetz übernommen.

Diese landesrechtlichen Regelungen zum sogenannten Reviersystem wurden im Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934 vereinheitlicht, das die amerikanische Besatzungsmacht für ihre Zone 1948 aufhob. An dessen Stelle trat schließlich in der BRD das Bundesjagdgesetz, das am 1. April 1953 Geltung erlangte und welches das Reviersystem bis heute für ganz Deutschland festschreibt.

Aktuell

Einladung zum Dialog "Wildschaden"
Abstimmungsgespräch Landwirtschaft und Jäger
am 03.04.2023 um 18.30 Uhr
im Café Ehlers, Oldenburger Straße 1, 23717 Kasseedorf

Aktuelle Satzung der Jagdgenossenschaft

> die aktuelle Satzung finden Sie im Download-Bereich und auf der Seite "Satzung"

Unsere Jagdgenossenschaft in Zahlen

  • 0ha
    bejagbare Fläche
  • 0
    Jagdgenossen